Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Sind Sie betroffen?
Beantworten Sie nach den persönlichen Daten drei kurze Fragen, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen unter die Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt.
🔒 Die Angaben sind erforderlich, um eine fundierte Einschätzung vornehmen zu können.
📁 Ihre Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nach Abschluss der Prüfung bzw. Umfrage vollständig gelöscht.
🤝 Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Was heißt das und was muss auf Websites nach dem BFSG umgesetzt werden?
Hinweis: Viele dieser Maßnahmen verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Conversion-Raten.
Saubere Überschriften und Texte
Strukturierte Inhalte mit sinnvollen Überschriften, Absätzen und Listen. So können Screenreader Inhalte korrekt erfassen.
Ausreichende Farbkontraste
Hohe Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen sorgen für gute Lesbarkeit, auch bei Sehbeeinträchtigungen.
Alternativtexte für Bilder
Alle Bilder erhalten beschreibende Alt-Texte, damit auch blinde Nutzer den Bildinhalt verstehen.
Bedienbarkeit per Tastatur
Die komplette Website muss ohne Maus vollständig per Tastatur steuerbar sein.
Barrierefreie Formulare
Formulare mit klaren Feldbeschriftungen, logischer Reihenfolge und verständlichen Fehlermeldungen.
Klare Navigation
Übersichtliche, logische Menüführung erleichtert allen Nutzern die Orientierung auf der Website.
Untertitel und Transkripte für Videos
Für eingebundene Videos werden Untertitel oder schriftliche Transkripte bereitgestellt.