Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Sind Sie betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglicher zu gestalten. Unternehmen und Organisationen, die bestimmte digitale oder physische Leistungen anbieten, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Beantworten Sie nach den persönlichen Daten drei kurze Fragen, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen unter die Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt.
🔒 Die Angaben sind erforderlich, um eine fundierte Einschätzung vornehmen zu können.
📁 Ihre Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nach Abschluss der Prüfung bzw. Umfrage vollständig gelöscht.
🤝 Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

BFSG
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Was heißt das und was muss auf Websites nach dem BFSG umgesetzt werden?

Hinweis: Viele dieser Maßnahmen verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Conversion-Raten.

Saubere Überschriften und Texte

Strukturierte Inhalte mit sinnvollen Überschriften, Absätzen und Listen. So können Screenreader Inhalte korrekt erfassen.

Ausreichende Farbkontraste

Hohe Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen sorgen für gute Lesbarkeit, auch bei Sehbeeinträchtigungen.

Alternativtexte für Bilder

Alle Bilder erhalten beschreibende Alt-Texte, damit auch blinde Nutzer den Bildinhalt verstehen.

Bedienbarkeit per Tastatur

Die komplette Website muss ohne Maus vollständig per Tastatur steuerbar sein.

Barrierefreie Formulare

Formulare mit klaren Feldbeschriftungen, logischer Reihenfolge und verständlichen Fehlermeldungen.

Klare Navigation

Übersichtliche, logische Menüführung erleichtert allen Nutzern die Orientierung auf der Website.

Untertitel und Transkripte für Videos

Für eingebundene Videos werden Untertitel oder schriftliche Transkripte bereitgestellt.